Der Pfarrkirchenrat steht dem Pfarrer in vermögensrechtlichen und baurechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Hauptaufgabe des Pfarrkirchenrates ist die Erstellung und Kontrolle der Jahresrechnung; die Finanzierung und Umsetzung baulicher Notwendigkeiten, sowie die Regelung besitz- und vermögensrechtlicher Angelegenheiten. Die Funktionsperiode dauert 5 Jahre.
Die Mitglieder des Pfarrkirchenrat werden durch den Pfarrgemeinderat vorgeschlagen und nominiert.
Der Pfarrkirchenrat setzt sich wie folgt zusammen:
Pfarrer Ambros Ganitzer | Vorsitzender |
Josef Oppeneiger | Obmann |
Hans-Peter Brandner | Obmann-Stellvertreter |
Franz Promegger sen. | Schriftführer |